Entlassmanagement
»Versorgungslücken werden vermieden«
Blick von aussen: Wir sprachen mit Dr. Jörg Hermann (Vorstandsvorsitzender der kassenärztlichen Vereinigung Bremen) über die Regelungen des Entlassmanagements und dessen Auswirkungen auf die Patienten.
Die Klärung der Anschlussbehandlung sowie die Organisation notwendiger Heil- und Hilfsmittel für den Patienten, bevor dieser das Krankenhaus verlässt, sind in den Freien Kliniken Bremen seit Langem tägliche Praxis. Das Entlassmanagement wurde jedoch durch formale Hürden erschwert – hier soll seit dem 1. Oktober 2017 ein neues Gesetz Abhilfe schaffen, das verbindliche Regeln für das Entlassmanagement aller Krankenhäuser vorgibt. So soll der Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung möglichst reibungslos gestaltet werden. Dies betrifft genehmigungspflichtige Leistungen der Anschluss- und Übergangsversorgung (Kurzzeitpflege), die Aspekte häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfen sowie Rehabilitation und Hilfsmittel.
Gesundheit:Bremen: Herr Dr. Hermann, welche neuen Möglichkeiten bietet das gesetzliche Entlassmanagement und wie profitieren die Patienten?
Dr. Jörg Hermann: Krankenhausärzte haben sich immer Gedanken dazu gemacht, wie Patienten in die ambulante Behandlung überführt werden können. Der große Unterschied: Jetzt sind sie dazu verpflichtet. Das betrifft Arztbrief, Medikamente sowie Heilmittelpläne – etwa eine Krankengymnastik, die stationär beginnt und ambulant fortgeführt wird. Krankenhausmediziner können nun per Kassenrezept Medikamente für sieben Tage verordnen sowie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. Patienten erhalten somit ein formalisiertes, umfassendes Entlassmanagement. Sie sollen auf die ersten Tage zu Hause gut vorbereitet sein und wissen, wie es weitergeht. Das ist die wichtigste Neuerung: Versorgungslücken, wie sie bisher auftraten, werden vermieden.
Kommt das Entlassmanagement automatisch allen stationären Patienten zugute?
Gesetzlich versicherte Patienten profitieren bei stationären und teilstationären Aufenthalten vom Entlassmanagement. Das Konzept gilt für alle Behandlungen, bei denen ein operativer Eingriff im Mittelpunkt steht, zum Beispiel eine Gebärmutterentfernung (Hysterektomie) oder ein gebrochenes Bein. Jeder Patient hat automatisch Anspruch darauf und soll im Idealfall nicht danach fragen müssen.
Welche konkreten Verbesserungen versprechen Sie sich in der Praxis?
Die oben genannten Beispiele, aber auch viele andere Eingriffe erfordern lediglich einen Kurzaufenthalt im Krankenhaus. Doch wenn Patienten einen körperlich anstrengenden Beruf haben, zum Beispiel etwas heben oder tragen müssen, ist schon bei der Aufnahme klar: Die Person ist dann mit Sicherheit noch nicht komplett belastbar und wird arbeitsunfähig entlassen. Das Entlassmanagement sorgt dafür, dass für den Patienten der Übergang zur ambulanten Betreuung optimal geregelt ist. Das ist ein großer Fortschritt, denn seit verschiedene Teilbereiche des Gesundheitssystems zusammenarbeiten, wird darüber geklagt, dass Patienten schneller wieder weg sind, als die Informationen fließen.
Das Gespräch führte Kerstin Radtke.